Geschäftsbedingungen für die Leistungen des Hotels

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logistikleistungen für die Überlastung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.
 
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
 
1. Vertragsverhältnis
 
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen  werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
 
2. An- und Abreise
 
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
 
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
 
3. Preise
 
Die Preise bestimmten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
 
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
 

4. Zahlungsbedingungen

 
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Vertragsschadens bleibt hiervon unberührt.
 

Für Maßnahmen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von EUR 10,- verlangt werden.

 
5. Rücktritt und Stornierung
 

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Gast Ersatzansprüche zustehen.

 
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreise des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Logis (bis 14 Personen):  
   
Bis 3 Tage vor Anreise: kostenfrei
   
Bis 1 Tag vor Anreise:

80 % des vereinbarten Gesamtpreises des 

ersten Reisetages - incl. der erstenÜbernachtung
   
Am Anreisetag:  voller Gesamtpreis des ersten Reisetages incl. der ersten       Übernachtung
   
Logis (ab 15 Personen):  
   
Bis 21 Tage vor Anreise: 

kostenfrei

   
 Bis 14 Tage vor Anreise:  kostenfrei, falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer, stornieren darüber hinaus50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages incl. der erstenÜbernachtung. 
   
Bis  3 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages  incl. der ersten Übernachtung
   
Unter 3 Tagen vor Anreise:  voller Gesamtpreis des ersten Reistages incl. der ersten Übernachtung und 80 % für die weiteren Tage, wenn die  gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.
   
Logis (ab 50 Personen):  
   
Bis 90 Tage vor Anreise: kostenfrei
   
Bis 21 Tage vor Anreise : kostenfrei, (falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren darüber hinaus 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung
   
Bis 3 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des  ersten Reisetages incl. der erstenÜbernachtung
   
Unter 3 Tagen vor Anreise: voller Gesamtpreis des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung und 80 % für die weiteren Tage, wenn die  gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.
 
In allen Fällen bleiben dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
6. Haftung
 
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.
 

Aus oben genannten Absatz ergibt sicher keinerlei Haftung des Hotels.

 
Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
 

Der Gast benutzt die Sauna, Solarium und Fitnessraum sowie die darin befindlichen Geräte auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.

 
7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
 
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
 
Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufs-veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadenersatzansprüche nicht zu.
 

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

 
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet, Stornierungsfristen sind:
 
Bis 22 Tage vor Veranstaltung - kostenfrei, wenn das Hotel anderweitig vermieten kann.
 

Bis 15 Tage vor Veranstaltung - voller Gesamtpreis, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten 

 

Bis 8 Tage vor Veranstaltung   - voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 10 % des entgangenen Umsatzes im Zweifel Mindestmenüpreis  (Bankett x angemeldete Personen)

 
Unter 8 Tagen vor Veranstaltung          - voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 20 % des entgangenen Umsatzes (im  Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen)
 
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
 

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel , falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen.

 
Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind jedenfalls zu vergüten.
 
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
 
Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.
 
Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
 
8. Allgemeines
 
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine Wirksame ersetzt, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 
Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
 
Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.